Externer Datenschutzbeauftragter

Unternehmen ab 20 Beschäftigten, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten, müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen. Für Arztpraxen, Anwaltskanzleien und andere Verarbeiter besonderer Datenkategorien gilt das unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Wir übernehmen diese Rolle extern – mit der Fachkunde, die § 38 BDSG voraussetzt, und ohne den Interessenkonflikt, den eine interne Benennung häufig mit sich bringt.


Warum extern

Ein interner Datenschutzbeauftragter darf sich nicht selbst kontrollieren. Wer die IT verantwortet, das Personal führt oder die Geschäftsführung stellt, kann die Rolle nicht ausfüllen – die Aufsichtsbehörden beanstanden solche Konstellationen regelmäßig. Dazu kommt der besondere Kündigungsschutz, den intern benannte Beschäftigte erwerben.

Extern entfällt beides. Sie bekommen die erforderliche Fachkunde, ohne sie im Haus aufbauen und fortlaufend schulen zu müssen, und die Zusammenarbeit lässt sich beenden wie jeder andere Dienstvertrag.

Was das Mandat umfasst

  • Benennung und Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde
  • Aufbau und Pflege des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten
  • Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Prüfung und Verhandlung von Auftragsverarbeitungsverträgen
  • Schulung Ihrer Beschäftigten, einschließlich KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO
  • Ansprechpartner für Betroffenenanfragen nach Art. 15 ff. DSGVO
  • Begleitung bei Datenschutzverletzungen und Meldung nach Art. 33 DSGVO
  • Jährlicher Tätigkeitsbericht für Ihre Geschäftsführung
  • Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde

Der genaue Umfang richtet sich nach dem gewählten Paket. Was Ihr Betrieb tatsächlich braucht, klären wir im Erstgespräch – nicht jede Organisation benötigt alles.

Was es kostet

ab 59 € monatlich

ZZGL. UMSATZSTEUER

Der Einstiegspreis umfasst die Benennung als Datenschutzbeauftragter und die laufende Erreichbarkeit. Umfangreichere Pakete mit Dokumentation, Schulung und regelmäßiger Prüfung kosten entsprechend mehr.

Wie wir anfangen

  1. Erstgespräch. Wir klären, ob eine Benennungspflicht besteht, was Sie verarbeiten und wo die dringendsten Lücken liegen. Kostenfrei und unverbindlich.
  2. Angebot. Sie erhalten ein passendes Paket mit festem Preis.
  3. Bestellung. Vertrag, Benennung, Meldung an die Aufsichtsbehörde. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie formal versorgt.
  4. Bestandsaufnahme. Wir erfassen Ihre Verarbeitungen, sichten vorhandene Unterlagen und priorisieren, was zuerst angefasst wird.
  5. Laufender Betrieb. Dokumentation, Schulungen, Anfragen, Zwischenfälle – wir bleiben Ihr Ansprechpartner.

Bis eine Organisation vollständig dokumentiert ist, vergehen je nach Größe und Ausgangslage ein bis sechs Monate. Handlungsfähig sind Sie deutlich früher: Die Benennung greift sofort, und ab der Bestandsaufnahme haben Sie einen priorisierten Plan statt einer offenen Baustelle.

Wer das macht

Henry Ganzauge, IHK-geprüfter Datenschutzbeauftragter, seit 2018 in dieser Rolle tätig. Davor und weiterhin Informatiker mit über zwanzig Jahren Berufserfahrung – was in der Praxis den Unterschied macht, wenn es um Serverarchitektur, Backupkonzepte oder die Frage geht, was ein Dienstleister technisch tatsächlich tut.

Für die Tätigkeit besteht eine Berufshaftpflichtversicherung.


Ob für Ihren Betrieb eine Benennungspflicht besteht, lässt sich meist in zwanzig Minuten klären.