Die meisten Datenschutzverstöße entstehen nicht durch Technik, sondern durch Beschäftigte, die eine Regel nicht kannten. Schulungen sind deshalb keine Formalie – und seit Februar 2025 kommt mit der KI-Verordnung eine zweite Nachweispflicht dazu.
Zwei Pflichten, ein Termin
Art. 39 DSGVO verlangt die Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten. Art. 4 KI-VO verlangt seit Februar 2025 zusätzlich, dass Mitarbeitende über ausreichende KI-Kompetenz verfügen, wenn im Betrieb KI-Systeme eingesetzt werden – und das trifft heute nahezu jeden, oft ohne dass die Geschäftsführung es weiß.
Beides lässt sich in einem Termin abdecken. Sie brauchen keine zwei Veranstaltungen und keine zwei Nachweise.
Inhalte der Basisschulung
- Grundlagen: personenbezogene Daten, Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechte
- Umgang mit KI-Werkzeugen im Arbeitsalltag
- Passwörter und Zugangsschutz nach aktueller BSI-Empfehlung
- Erkennen von Phishing und Deepfake-basiertem Betrug
- Aufbewahrungs- und Löschfristen
- Verhalten bei einer Datenschutzverletzung
- Auftragsverarbeitung und Weitergabe an Dritte
Form und Nachweis
Wir schulen bevorzugt vor Ort. Die Erfahrung ist eindeutig: In Präsenz kommen die Fragen, die im Alltag tatsächlich Probleme machen, und genau die sind der Ertrag der Veranstaltung. Wenn es organisatorisch nicht anders geht, ist eine Online-Schulung möglich.
Jede teilnehmende Person erhält am Ende einen Nachweis für die Personalakte. Das ist der Punkt, auf den es im Ernstfall ankommt: Ohne dokumentierte Schulung hilft die beste Veranstaltung nicht, wenn die Aufsichtsbehörde fragt.
Wir empfehlen eine Wiederholung im Jahresrhythmus. Die Rechtslage ändert sich, die Belegschaft ebenfalls.
Je nach Betreuungspaket ist die jährliche Schulung enthalten. Einzelbuchungen sind ebenfalls möglich.