Die eigene Website ist der Teil des Betriebs, den jeder einsehen kann – Kunden, Wettbewerber und Aufsichtsbehörden gleichermaßen. Verstöße sind hier ohne Aufwand von außen feststellbar, und genau deshalb werden sie überdurchschnittlich häufig verfolgt.
Was geprüft wird
- Impressum auf Vollständigkeit nach § 5 DDG
- Datenschutzerklärung gegen die tatsächlich eingesetzte Technik
- Sämtliche Plugins und deren Datenabflüsse
- Eingebundene Schriften, Karten, Videos und Analysewerkzeuge
- Einwilligungsbanner: Aufbau, Vorauswahl, Ablehnmöglichkeit
- Cookies und Speicherzugriffe nach § 25 TDDDG
- Formulare auf Rechtsgrundlage und Informationspflichten
- Verschlüsselung und Sicherheits-Header
Der häufigste Befund
Die Datenschutzerklärung beschreibt eine Website, die es so nicht mehr gibt. Sie wurde einmal erstellt, seitdem kamen Plugins dazu, ein Theme wurde gewechselt, ein Analysewerkzeug eingebunden – und der Text blieb, wie er war. Damit ist die Erklärung unrichtig, und das ist ein eigenständiger Verstoß, unabhängig davon, ob die Verarbeitung selbst zulässig wäre.
Der zweitverbreitetste Fall: Ein Einwilligungsbanner, das erst erscheint, nachdem die einwilligungspflichtigen Dienste bereits geladen haben. Technisch ein Konfigurationsfehler, rechtlich wirkungslos.
Was Sie bekommen
Einen Bericht mit allen Feststellungen, jeweils eingeordnet nach Dringlichkeit, mit konkreten Handlungsanweisungen. Kein Werkzeugprotokoll, sondern eine Liste, die Ihre Agentur oder Ihr Administrator direkt abarbeiten kann.
Als Informatiker prüfe ich dabei nicht nur, was in der Datenschutzerklärung steht, sondern was der Browser tatsächlich lädt. Das ist regelmäßig nicht dasselbe.
Je nach Paket ist die Prüfung enthalten. Sie lässt sich auch einzeln beauftragen, ohne bestehendes Mandat.